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Siegelprüfung

Gewährleistung der Integrität und Authentizität durch qualifizierte elektronische Siegel

Zur Gewährleistung der Integrität und der Authentizität des Bundesgesetzblatts wird jede Ausgabe einer Nummer des Bundesgesetzblatts mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen. Auf diese Weise kann die Herkunft und Unverfälschtheit zuverlässig erkannt werden.

Ein qualifiziertes elektronisches Siegel entspricht technisch einer qualifizierten elektronischen Signatur. Es unterscheidet sich nur dahingehend, dass es auf eine juristische Person – z. B. eine Behörde oder ein Unternehmen – ausgestellt ist und nicht auf eine natürliche Person. Die nachträgliche Änderung von nur einem Buchstaben oder Zeichen würde sofort auffallen und zur Ungültigkeit des qualifizierten elektronischen Siegels führen. Ein qualifiziertes elektronisches Siegel wird auf jedem PDF-Dokument angebracht, welche einen rechtsverbindlichen Charakter besitzt. Damit wird die Integrität und Authentizität bestätigt. Zur Überprüfung des qualifizierten elektronischen Siegels können beispielsweise gängige PDF-Programme verwendet werden.