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Archiv vor 2023

Archiv des Bundesgesetzblatts vor dem Jahr 2023

Bis zum 31. Dezember 2022 wurde die rechtsverbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen als amtliche Papierausgabe veröffentlicht. Parallel dazu erfolgte die Publikation des Bundesgesetzblatt auf der Internetseite https://www.bgbl.de, die durch den Bundesanzeiger Verlag betrieben wird. Auf dieser Webseite können Sie alle Ausgaben des Bundesgesetzblatts von 1949 bis 2022 einsehen. Der Umfang umfasst das Bundesgesetzblatt Teil 1 (BGBl. I) sowie das Bundesgesetzblatt Teil 2 (BGBl. II).

Das Bundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.
Das Bundesgesetzblatt Teil II enthält die in Deutschland geltenden völkerrechtlichen Übereinkünfte und Verträge, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften und damit zusammenhängende Bekanntmachungen, sowie Rechtsvorschriften des Zolltarifwesens.

Bis Ende 2022 konnten Rechtsverordnungen des Bundes auch im amtlichen Teil des Bundesanzeigers verkündet werden. Der Bundesanzeiger wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und besteht aus verschiedenen Teilen. Eine Übersicht dieser Teile finden Sie hier. Der amtliche Teil des Bundesanzeigers wird fortgeführt und ist für amtliche Bekanntmachungen der Behörden des Bundes bestimmt. Bekanntmachungen des Bundes erfolgen jedoch auch weiterhin – je nach Inhalt – im Bundesgesetzblatt. Ferner enthält der amtliche Teil des Bundesanzeigers Ausschreibungen und Hinweise des Bundes sowie unter besonderen Voraussetzungen Bekanntmachungen der Länder.

Darüber hinaus konnten bis Ende 2022 Verordnungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auch im Verkehrsblatt verkündet werden.